Datenschutzinformation zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Information nach Artikel 13 DSGVO

Videoüberwachungsanlagen

1.    Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Stroh Bus-Verkehrs GmbH, Goethestr. 1 - 5, 63674 Altenstadt

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Stroh Bus-Verkehrs GmbH ist unter der oben genannten Anschrift, Abteilung Datenschutz, oder über Kontakt erreichbar.

2.    Zweck des Einsatzes von Videoüberwachungsanlagen bei der Stroh Bus-Verkerhs GmbH

  • Überwachung des Fahrgastwechsels, Betriebsablaufsteuerung
  • Überwachung des nicht-öffentlich zugänglichen Bereichs von Betriebsanlagen
  • Erhöhung der tatsächlichen Sicherheit der Fahrgäste sowie der Mitarbeiter
  • Erhöhung des Sicherheitsempfindens der Fahrgäste sowie der Mitarbeiter
  • Eindämmung von Vandalismusschäden
  • Abschreckung von gewaltbereiten Personen
  • Verbesserte Strafverfolgung bei Eingriffen in den Straßenverkehr, Vandalismus, Körperverletzung, sexueller Belästigung, Eigentumsdelikten oder anderer strafrechtlich relevanter Delikte
  • Klärung von etwaigen Fahrgastansprüchen und andere zivilrechtliche Ansprüchen
  • Zutrittskontrollen zu betrieblichen Bereichen
  • Außenhautsicherung von betrieblichen Bereichen gegen unbefugten Zutritt
  • Speicherung sicherheitsrelevanter Betriebsereignisse

Die berechtigten Interessen der speichernden Stelle nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung sind im Wesentlichen mit den vorstehend aufgeführten Zwecken identisch.

Gesetzliche Grundlage: § 4 BDSG (neu) „Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume“ (§6b BDSG alt), Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

3.    Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können

Eigene Anwälte und Anwälte von Anspruchsgegnern, Gerichte, Polizei, Behörden, Gutachter, Versicherungen, sonstige Auskunftsberechtigte die ein berechtigtes Interesse nachweisen

4.    Betroffene Personen

Kunden/Fahrgäste, Mitarbeiter der Stroh Bus-Verkehrs GmbH, Mitarbeiter von Auftragnehmern, sonstige Personen die sich im Bereich der Videoüberwachung aufhalten

5.    Speicherdauer

Die Speicherfrist für die Kameras in den Bussen beträgt maximal 72 Stunden. Die Aufzeichnungen werden automatisch überschrieben, wenn nicht einer der zur Speicherung festgelegten Zwecke gegeben ist. Sofern Videoaufzeichnungen als Beweismittel für die straf- und/oder zivilrechtliche Verfolgung gespeichert werden, erfolgt die Löschung entsprechend der Verjährungsvorschriften.

6.    Betroffenenrechte

Recht auf Auskunft: Auskunftsersuchen sind an die unter Nr. 1. aufgeführte Anschrift zu richten.

Recht auf Berichtigung: Dieses Recht ist dahingehend eingeschränkt, dass die Videoaufzeichnungen technisch nicht verändert werden können.

Recht auf Löschung: Das Recht auf Löschung wird, sofern keine zweckgebundene Speicherung erfolgt, durch das automatische Überschreiben der Daten umgesetzt.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Dieses Recht wird aufgrund der automatisierten Datenlöschung durch Überschreiben und der Zweckbindung bei einer Speicherung berücksichtigt.

Recht auf Datenübertragbarkeit: Dieses Recht ist technisch eingeschränkt, da die Daten verschlüsselt gespeichert werden und nur mit einer speziellen Software entschlüsselt werden können, zudem kann eine Übertragung möglicherweise die Rechte Dritter beeinträchtigen.

Recht auf Widerspruch: Dieses Recht wird aufgrund der automatisierten Datenlöschung durch Überschreiben und der Zweckbindung bei einer Speicherung berücksichtigt.

Beschwerderecht: Beschwerden können jederzeit an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten adressiert werden (Kontaktdaten siehe Punkt 1). Daneben besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz.

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